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Assalamu alaikum liebe Geschwister, es ist ausdrücklich erlaubt, alle Texte aus meinem
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Samstag, 5. November 2011

Rat von Abul Walid al Baadji al Andalusi an seine beiden Söhne










Diese Halaqat fanden in der Madrassa - Rabbi sidna `Ilma statt.

Möge ALLAH ta´ala unser Wissen mehren.

Mohammad Abu Fatima

Donnerstag, 21. Juli 2011

Aussagen der 4 Rechtsschulen zum Hidjab/Niqab



das Thema Hidjab/Niqab - fard oder mustahab wird oft diskutiert und es gibt eindeutige Aussagen der Gelehrten darüber. Wie sehen es aber die vier Rechtsschulen und zu welchem Urteil kommen sie hier im Detail? Dazu habe ich eine kurze Zusammenfassung erstellt und ich hoffe, die Aussagen der Gelehrten wird einige Fragen klären inshaALLAH.

Al Madhab al Hanafi
Die Madhab geht davon aus, dass es erlaubt ist, das Gesicht und die Hände zu zeigen, wenn keine Fitnah vorhanden ist. Doch auch die letzten  Fuqaha´ (der heutigen und jüngst vergangenen Zeit) dieser Madhab erlauben es nicht, aufgrund der vielen Schlechtigkeiten.

Ibn `Abidien (ein großer Gelehrter dieser Madhab) sagt: "Es wird die Frau daran gehindert, ihr Gesicht zu zeigen durch die Furcht, dass Männer es sehen, da das Zeigen des Gesichts zum Sehen mit Begierde führt."
Quelle: Hashiyat Ibn `Abidien

Shaikh at Tahtawi sagt: "Es ist für die junge Frau verboten, ihr Gesicht or den Männern zu zeigen, nicht weil es `Aura ist, sondern aus Furcht or Fitnah."
Quelle: Radd al Muhtar

Imam Anwar al Kashmiri sagt in seinem Buch "Fait al Bari ´ala Sahih al Bukhary" über die Ayat im Qur´an zum Hidjab

  "وَلَا يُبْدِينَ زِينَتَهُنَّ    und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen  [24:31]

es wurde gesagt: 'as Sinah' ist das Gesicht und beide Hände. Es ist erlaubt, sie in der Zeit, in der man vor Fitnah sicher ist, zu zeigen. Die letzten Fuqaha´ haben es verboten, da die Lage der Menschen schlecht geworden ist.

Al Imam Ibn Nudjaymah, gest. 970 n. H. sagte: "In den Fatawa der Gelehrten Kadikhan heißt es: 'Zeigt ihr Gesicht nur fremden Männern, wenn es notwendig ist.'"
Quelle: al Bahru al ra´iq
Er sagt weiter: "Unsere Shuyukh sagten: 'Es ist für die junge Frau erboten, ihr Gesicht in unserer Zeit zu zeigen, da es Fitnah gibt.'"

Ich (Mohammad Abu Fatima) sage: "Seht, er redet über seine Zeit - gest. 970 n. H. - was sagen wir über unsere Zeit? Natürlich hat die Fitnah große Ausmaße erreicht.

Al Madhab al Maliki
Der Gelehrte Salih al Abbi al Azhari al Maliki sagte: "Die `Aura einer freien Frau mit einem fremden Mann ist der gesamte Körper, außer Gesicht und Hände. Das Gesicht und die Hände sind keine `Aura, außer, wenn sie Angst or Fitnah hat, dann müssen auch diese bedeckt werden."
Weiter führt Salih al Abbi al Azhari al Maliki an: "Ibn Masuq sagt: 'Das Bekannte in der Madhab al Maliki ist, dass es Pflicht ist, Gesicht und Hände zu bedecken.'"
Weiter sagt er: "Qaadi `Iyyaad sagt: 'Es ist nicht Pflicht, Hände und Gesicht zu bedecken. Die Männer müssen ihre Blicke senken, ab er der fremde Kafir darf nicts om Körper der Frau sehen.'"
Quelle: Djawahir al Ikliel

Shaikh Mohammad Ibn Ahmad Ibn Djusay al Kharnati al Maliki sagte: "Der Mann darf die Hände und das Gesicht der alten Frau sehen und es ist ihm nicht erlaubt, dieses von einer jungen Frau zu sehen, nur bei einem erlaubten Grund, z. B. als zeugin, zur Heilung, Verlobung usw."
Quelle: Qawasien al Ahkam

Al Qaadi Abu Bakr Ibn al  `Arabi sagte: "Der gesamte Körper der Frau ist `Aura, auch ihre Stimme. Sie sind nur im Fall der Notwendigkeit erlaubt zu zeigen oder im Fall des Bedürfnisses, wie z. B. das Ablegen eines Zeugnisses.
Quelle: Ahkam al Qur´an

Al Qurtubi sagt in seinem Tafsir: "Ibn Khuwais sagt: 'Wenn die Frau schön ist und es gibt die Befürchtung, dass das Zeigen des Gesichts und der Hände zur Fitnah führt, dann müssen sie bedeckt werden."

Al Madhab Ash Shaafi`i
Die Madhab ash Shaafi`i führt drei Fälle auf bzgl. des Zeigens des Gesichtes und der Hände der Frau:

1. Furcht vor Fitnah
In diesem Fall ist das Zeigen des Gesichts und der Hände haram mit Idjma´ (Einigung der Gelehrten).

2. Männer sehen die Frau mit Begierde, ohne Angst vor Fitnah
Hier ist es haram, die Frau muß das Gesicht und die Hände bedecken.

3. Es gibt keine Fitnah und keine Angst or dem Sehen mit Begierde
Hierzu gibt es zwei Aussagen:


a) Die Frau muß trotzdem ihr Gesicht und die Hände bedecken (Imam an Nawawy, Abu Ishaq Schiraazi, Abu `Aly at Tabari u. a. sind dieser Meinung).
Ash Shaikh Taqiyyah ad Din az Zuki sagte: "Die Aussage der Gelehrten der Madhab ash Shafi´i, dass das Gesicht und die Hände `Aura sind, gilt im Gebet nicht."

b) Es ist keine Pflicht, das Gesicht und die Hände zu bedecken, wenn es keine Furcht vor Fitnah gibt.

Imam Abu Hamid al Ghazaali sage: "Das Gesicht der Männer aller Zeiten waren sichtbar und die Frauen sind mit Niqab herausgegangen."
Quelle: Ihyan `Ulum ad Dien

Al Madhab al Hanbali
Der Gelehrte Ibn Muflih berichtet on Shaikh al Islam, dass er sate: "Das Zeigen des Gesichtes der Frau or fremden Männern ist nicht erlaubt."
Quelle: Al Adaab al Shar´iyyah

Al Imam Ibn Qudamah sagt: "Es gibt keine Unterschiedlichkeit in unserer Madhab, dass es erlaubt ist, dass die Frau ihr Gesicht im Gebet zeigt." Dann sagte er: "Einige Gelehrte unserer Madhab sagen, der gesamte Körper der Frau ist `Aura, weil der Prophet  :sas:  sagte: 'die Frau ist `Aura.'" (überliefert Tirmidhi, der sagte: "Hadith hassan, sahih")
Quelle: al Mughni

Shaikh `Abd al Qaadir Ibn `Umaar sagte: "Die freie erwachsene Frau ist `Aura im Gebet, außer ihr Gesicht und beide Hände."
Quelle: Nail al Ma´aarib


Diese Aussagen der Madhaahib habe ich aus einem Buch, welches in der heutigen Zeit als Quelle für dieses Thema herangezogen wird. Das Buch heißt "Die Rückkehr zum Hidjab" von Shaikh Mohammad Ahmad Ibn Isma´il Muqaddim.

Zum Schluß kommen wir durch die o. g. Aussagen zm Ergebnis, dass sich die vier Rechtsschulen einig sind bzgl. des Bedeckens des Gesichtes und der Hände in der Zeit der Fitnah, die wir jetzt deutlich erleben und wie der Prophet, sallaALLAHU alayhi wa sallam, sie beschrieb mit den "Stücken der dunklen Nacht".

Mohammad Abu Fatima

Samstag, 23. April 2011

Erklärung des "Matn al Arba´in an Nawawiyah" - 40 Ahadith von an Nawawi

 




Diese Halaqat finden in der Madrassa - Rabbi sidna `Ilma statt.

Möge ALLAH ta´ala unser Wissen mehren.

Mohammad Abu Fatima


Donnerstag, 17. März 2011

Halaqat zum Thema "Regeln, um Bidaa im Islam zu erkennen"











8. Halaqah



Diese Halaqat finden in der Madrassa - Rabbi sidna `Ilma statt.

Möge ALLAH ta´ala unser Wissen mehren!

Mohammad Abu Fatima

Sonntag, 23. Januar 2011

Ist die Hausarbeit für die Frau im Islam Pflicht?




Die Wissenschaftler haben verschiedene Meinungen darüber, ob die Frau ihren Mann bedienen muß.

Al Djumhur (die meisten Wissenschaftler), dazu gehören die Wissenschaftler der Madhab ash Shafi´i und der Madhab al Hanbali sowie einige Wissenschaftler der Madhab al Maliki, sind der Meinung, dass es für die Frau keine Pflicht ist, ihren Mann zu bedienen. Sie muß also kein Brot backen, nicht kochen, das Haus nicht säubern usw.
(siehe al Mughni von Ibn Qudamah al Maqdisi, al Mudawwana al kubra, al Muhalla von Ibn Hazm, Dhad al Ma´ad von Ibn al Qayyim).

Die zweite Meinung führt al Hanafiyyah an und die meisten Wissenschaftler von al Malikiyyah (al Madhab al Maliki). Dies ist die Aussage von Abi Thaur und Abi Bakr Ibn Abi Shayba und Abi Ishaq al Djauwza Djani sowie die Aussage von Shaikh al Islam Ibn Taymiyyah und seinem Schüler Ibn al Qayyim (siehe Haschiyat ad Dusuqi und Haschiyat al `Adawiy al Maliki). Sie sagen, das Bedienen ihres Mannes ist eine Pflicht.

Beweise für beide Meinungen

Die zweite Meinung führt als Beweis folgende Ayah an:

[2:228]:AyatBeginn:
  Und den (Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und Allah ist Allmächtig, Allweise. :AyatEnde:

Ibn Kathir sagt zu dieser Ayah: Es bedeutet, dass die Frauen Rechte über ihre Männer, genau so, wie die Männer Rechte über ihre Frauen haben. Daraufhin gibt jeder die Rechte dem anderen in Güte.

Sie sagen auch, dass der Mann in der Öffentlichkeit tätig ist, also er arbeitet und versorgt die Familie und die Frau arbeitet im Haus.

Ein weiterer Beweis ist der Hadith von Maymuna Ibn al Harith von Bukhary und Muslim überliefert:

Sie sagte: Ich habe das Wasser zum Ghusl für den Propheten :sas: vorbereitet.

Und auch, was der Prophet :sas: zu Aisha :radiallahu3anh1: sagte: Bring mir den Gebetsteppich aus der Moschee.

Sowie andere Ahadith, die aussagen, dass der Prophet
:sas: von seinen Frauen bedient wurde.

Fatima
radiaALLAHU ´anha, die Tochter des Propheten :sas:, kam zum Propheten :sas:und hat sich beschwert darüber, dass ihre Hände vom Getreidemahlen geschwollen sind. Der Prophet :sas:gab ihr dafür keinen Diener, den sie von ihm :sas:verlangt hatte.


Diejenigen, die die 2. Meinung vertreten, sagen, wenn das Bedienen des Mannes nicht wadjib wäre, dann hätte der Prophet
:sas:den Wunsch von Fatima radiALLAHU ´anhaerfüllt. Der Prophet :sas:hat Ali :radiallahu3anh1:daraufhin bestätigt, dass Fatima radiALLAHU ´anhafür ihn und seine Kinder arbeitet.

Als Beweis führen sie auch die Aussage von Asma´ Bint Abi Bakr, radiALLAHU ´anhuma, an: Az Zubair hat mich geheiratet, während er nichts auf der Erde besaß, außer ein Pferd. Ich habe das Pferd gepflegt, Essen gegeben, Wasser herangebracht und Brot gebacken ...

und andere Beweise.


Die 1. Meinung der al Djumhur sagen, all diese Beweise sind freigestellte Taten, die Frauen haben sie von sich aus getan.

Der Mann gibt der Frau die Morgengabe, damit er sie genießen kann und die Arbeit der Frau befindet sich außerhalb des Ehevertrages.


Die zweite Meinung weist die Aussage von al Djumhur zurück und sagt: Das Genießen ist gemeinsam, der Mann genießt die Frau und die Frau genießt ebenso den Mann.

Ergebnis

Wie wir sehen ist die zweite Meinung inshaALLAH die richtige, da ihre Beweise deutlicher sind und es steckt in der Fitrha der Frau, dass sie für ihre Wohnung und ihre Kinder da ist. Auch die Physiologie der Frau ist zart und für die Arbeit im Haus und die Erziehung der Kinder geeignet. Im Gegenteil ist die Physiologie des Mannes für die harte Arbeit in der Öffentlichkeit und die Versorgung der Familie geeignet.

Ibn Taymiyyah sagt: Die Frau muß ihren Mann mit Güte bedienen und dies ist unterschiedlich bzgl. der Umgebung. Das Bedienen der Beduinen ist nicht so, wie das Bedienen von einer Frau, die in der Stadt lebt. Das Bedienen der starken Frau ist nicht so, wie das Bedienen der schwachen. (siehe Madjmu´ al Fatawah)

ALLAH
:swt:sagt:

[7:189]
:AyatBeginn:Er ist es, Der euch aus einer einzigen Seele erschuf; und aus ihm machte Er seine Gattin, damit er bei ihr ruhe. :AyatEnde:

Der Mann versorgt die Familie, arbeitet in der Da´wah und kommt nach Hause, um Ruhe bei der Frau zu finden. Wenn die Frau ihre Aufgabe zu Hause nicht erledigt, wie soll er diese Ruhe finden? Der Mann vervollständigt die Frau und die Frau vervollständigt ihren Mann und beide sollen sich gegenseitig unterstützen in einer guten Art und Weise.



Ist die Ayat 2 :228 nur für den Fall der Scheidung gedacht?

Die Ayah spricht über die Scheidung, das stimmt, doch sie hat eine allgemeine Bedeutung,

:AyatBeginn:Und ihnen (den Frauen) stehen die gleichen Rechte zu wie sie (die Männer) zur gütigen Ausübung über sie haben. Doch die Männer stehen eine Stufe über ihnen. Und Allah ist Allmächtig, Allweise. :AyatEnde:2:228

Das Pronomen "ihnen" bezieht sich nicht auf die geschiedenen Frauen, denn die geschiedenen Frauen haben keine Beziehung mehr zu ihren Männern, das sie durch die Scheidung gelöscht wurde. Das Pronomen bezieht sich auf alle Frauen allgemein, genau wie das nächste Pronomen "ihnen", auch dies bezieht sich allgemein auf alle Frauen. (auch in der Übersetzung der Ayah in Klammern ersichtlich)

Das Wort "bedienen" wird im Arabischen mit "al khidmah" übersetzt und dies ist die Arbeit der Frau im Haushalt. Leider ist die deutsche Sprache nicht so umfassend wie Arabisch. Wir können nicht einfach ein Wort aus dem Tafsir anders übesetzen, nur weil die deutsche Bedeutung einen negativen Sinn hervorrufen könnte

Zwischen den Worten "bedienen" und "dienen" gibt es einen großen Unterschied. Das Dienen im Arabischen enthält die Liebe und Unterwerfung. Eine Tat kann keine Dienerschaft sein, nur wenn die Liebe und Unterwerfung vorhanden sind. Sie sind sozusagen die beiden Säulen des Wortes "dienen".

Aber das Wort "bedienen" enthält nicht die Bedeutung der Liebe und Unterwerfung. Es ist möglich, dass jemand einen anderen mit Liebe, aber ohne Unterwerfung bedient oder ihn mit Unterwerfung, aber ohne Liebe bedient. Auch kann man jemanden ohne Liebe und ohne Unterwerfung bedient.

Gibt es i
n dieser Angelegenheit Gleichheit im Islam?

Im Islam gibt es keine Gleichheit, sondern es gibt die Gerechtigkeit. Männer wurden von ALLAH
:swt:  zu Propheten gemacht - Frauen nicht, Männer sind Richter - Frauen nicht, Männer beten und fasten immer - Frauen können dies nicht immer, Männer versorgen die Familie - Frauen nicht (normalerweise). Diese höhere Stufe der Männer bezieht sich auf die Art, nicht aber auf die einzelnen Mitglieder. Das bedeutet, dass es viele muslimische Frauen gibt, die besser sind als muslimische Männer in der `Ibaada, Tugendhaftigkeit, im Wissen usw.
Wenn ALLAH
:swt: wirklich Gleichheit zwischen Männer und Frauen geschaffen hätte, dann wäre dies eine Ungerechtigkeit gegenüber der Frau, denn die Frau müßte dann zur Armee, müßte die Arbeit der Männer durchführen - dies ist etwas, worunter die Frau in den westlichen Ländern heute leidet.
Umgekehrt wäre es dann so, dass der Mann den gesamten Haushalt erledigen, sich um die Kinder kümmern müßte usw., worunter auch die Männer in den westlichen Ländern heutzutage leiden.
Al Djumhur ist doch die Mehrheit. Warum sollen wir der Minderheit der Gelehrten folgen in der Meinung?

Die Wahrheit steckt nicht immer darin, was die meisten sagen, sondern was die Beweise aussagen. Es gibt viele Nachfolger der Madhahib (Fiqh-Rechtsschulen), die der Aussage ihres Imams folgten, ohne sie genau zu prüfen. Das Richtige ist nicht immer, was al Djumhur sagen, wie z. B. dass im Ehevertrag festgelegt wird, dass der Mann keine zweite Frau heiraten darf. Al Djumhur sehen diese Bedingung als gültig, aber die Minderheit hat Recht durch ihre Beweise und Ausagen. Auch am Beispiel des Unterlassen des Gebets sehen wir dies.

`Umar
:radiallahu3anh1:sammelte die große Sahaba um sich und fragte sie nach der Surat al Fath, was ALLAH :swt: damit meint. Er fragte auch Ibn Abbas, der damals noch jung war. `Umar nahm die Aussage von Ibn Abbas. Das bedeutet, dass die Mehrheit keine Rolle spielt, wenn die Beweise nicht auf ihrer Seite stehen und das Richtige aus den Beweisen interpretieren.

In der heutigen Zeit ist die Mehrheit der Wissenschaftler, die wir kennen, der Meinung, dass die Hausarbeit für die Frau wadjib ist. Dies unterstützt diese Meinung.
Wenn wir davon ausgehen, dass die Hausarbeit für die Frau mustahab ist, dann gibt es Schwierigkeiten, dies zu praktizieren. Die Frau wird so arbeiten, wie sie möchte, denn es ist für sie keine Pflicht. Das bedeutet, dass der Mann seiner Frau eine Haushaltshilfe besorgen muß. Dies führt dazu, dass der Mann gleichzeitig zwei Frauen versorgen muß. Eine andere Sache dabei ist, dass der Mann, sobald die Haushaltshilfe im Haus ist, sein Haus verlassen muß, denn er ist für sie kein Mahram. Aufgrund solcher Umstände werden die Männer Frauen für die Heirat bevorzugen, die die Hausarbeit als wadjib betrachten.

Meine Antwort möchte ich mit folgendem Hadith beenden:

Der Prophet :sas:
sagte: "Der Meister der Leute ist euer Bediener." - dieses Hadith ist bekannt, aber da´if. (siehe da`if al Djami´ 3323 von Shaikh al Albani) In seinem Sinn gibt es einen Hadith sahih:

Der Prophet
:sas:sagte: "Der Bester der Leute ist der nützliche für die Leute." (siehe As Silsilah as sahiha [die authentische Kette] 426)

Mohammad Abu Fatima

Freitag, 14. Januar 2011

Lesung/Kommentar des Buches "200 Fragen und Antworten in der Aqidah"






Weitere Halaqat finden in der Madrassa Rabbi sidna `Ilma statt.

Möge ALLAH ta´ala unser Wissen mehren.

Mohammad Abu Fatima